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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen

(1) aVa-Naturwerk Massivholzmöbel, Raitebergweg 23, 78464 Konstanz, Deutschland (im Folgenden: „wir“ „aVa Naturwerk“, oder „Verkäufer“) betreibt unter der Webseite https://ava-naturwerk.de einen Online-Katalog mit Abbildungsbeispielen von Produkten und Leistungen zur Anbahnung von Verkaufsgeschäften. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Lieferungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Alle unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende Erklärungen des Kunden, auch unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen, wird hiermit widersprochen. Anwendung finden allein unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen und Willenserklärungen sind je Einzelfall schriftlich zu vereinbaren und werden nur nach unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

(2) Kunde als „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Kunde als „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, oder ihre berechtigten Verteter, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben, Verträge und Verbindlichkeiten einzugehen. Dies findet gleiche Anwendung für Kunden die als Körperschaften und/oder Organisationen des öffentlichen Rechts auftreten.

 

§ 2 Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes

(1) Unsere Produktdarstellungen im Internet als Online-Katalog sind unverbindlich.
Unsere Produktdarstellungen verstehen sich als Abbildungsbeispiele und zeigen die wesentlichen physischen Merkmale eines Produkttyps, sowie einige naturgegebenen individuellen Merkmale.  Eine 1:1 Entsprechung ist durch holzarttypische natürliche Variationen nicht in jedem Fall gegeben. (Näheres dazu siehe §3)

(2) Wählt der Kunde ein Produkt aus unserem Online-Katalog, und trifft seine Wahl aus den im jeweiligen Produkt angegebenen verfügbaren Optionen (wie Größen, Holzarten, Oberflächenbehandlung oder ähnliches)
gibt der Kunde im weiteren Verlauf der elektronischen Bestell – Abwicklung unserer Internetseite sein verbindliches Angebot zum Erwerb des spezifizierten Produktes gegenüber aVa-Naturwerk ab.

(3) Wählt der Kunde ein Produkt aus unserem Online-Katalog, und trifft seine Wahl aus den im jeweiligen Produkt angegebenen verfügbaren Optionen (wie Größen, Holzarten, Oberflächenbehandlung oder ähnliches)
und ergänzt und beschreibt in Eingabefeldern der elektronischen Bestell – Abwicklung Spezifikationen und Merkmale des Produktes durch eigene Wünsche, Anforderungen an Materialien, Design, Abmessungen, Oberflächenbearbeitung oder ähnliches,

oder  Wählt der Kunde die Möglichkeit, mittels einer unverbindlichen „Anfrage“ seine Spezifikationen und Wünsche zu einer kundenbezogenen Anfertigung an aVa-Naturwerk im Textfeld zu beschreiben, wie Design, Merkmale, Anforderungen zu Materialien, Abmessungen, Oberflächenbearbeitung oder ähnliches,
gibt der Kunde in diesen Fällen im weiteren Verlauf der elektronischen Bestell – Abwicklung unserer Internetseite, sowie durch Versenden einer Anfrage – E-Mail, KEIN verbindliches Angebot gegenüber aVa-Naturwerk ab, sondern erklärt seinen Wunsch, eine Leistungsübersicht incl. der voraussichtlichen Kosten unter Berücksichtigung seiner kundenspezifischen Angaben und Anforderungen von aVa-Naturwerk zu erhalten.

Diese Leistungsübersicht incl. der voraussichtlichen Kosten, Lieferzeiten u.a. wird dem Kunden nach Bearbeitung durch aVa-Naturwerk als direkte E-Mail auf die vom Kunden angegebene E-Mail – Adresse zur Verfügung gestellt.

Je nach Einzelfallerfordernis werden Detailfragen zu den Kundenwünschen geklärt (E-Mail, telefonisch, Fax etc.), eventuell vorhandene Pläne, Fotos, Skizzen an aVa-Naturwerk übermittelt, der Kunde erhält nach Bearbeitung jeweils eine aktualisierte Leistungsübersicht.

(4) Entsprechen die Angaben den Kundenerwartungen, kann der Kunde in einer E-Mail an aVa-Naturwerk seine Absicht zum kostenpflichtigen Erwerb der Waren und Leistungen formfrei formulieren und dies erklären, damit sein Einverständnis zu diesen AGB und Widerrufsbelehrung erklären, und gibt durch das Versenden an aVa-Naturwerk sein verbindliches Angebot zum Erwerb des spezifizierten Produktes bzw. der Leistungen gegenüber aVa-Naturwerk ab.

Ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach Abläufen aus (2), (3) und (4) kommt nach Regelung im Punkt (8) folgende zustande.

(5) Technische Schritte unserer elektronischen Abwicklung zu (2) und (3) innerhalb der Internetseite. Durch die Nutzung unserer elektronischen Bestell – Abwicklung erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den Abläufen unserer elektronischen Bestell – Abwicklung.

  1. Auswahl im Online-Katalog des gewünschten Produktes oder Leistung, sowie Auswahl der je nach Produkt verfügbaren Optionen.
  2. Hinzufügen des Produktes durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“
  3. Prüfung der Angaben im Warenkorb auf ihre Richtigkeit.
  4. „Persönliche Daten:“
    Eingeben der Kundendaten, Adresse, auf Wunsch abweichende Lieferadresse;
    Lieferregion, nach Land, Bundesland, Postleitzahl, Stadt u.a.
    Nach Kundenwunsch optional:
    -Service – Leistung „Aufbauservice“ buchen.
    -Individuelle Anpassungs- oder Änderungswünsche im Mitteilungsfeld beschreiben
    -Wünsche zur Zahlungsmodalität bzw. Ratenkauf im Mitteilungsfeld beschreiben
  5. Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung bestätigen
  6. „Zahlungsweise“
    Aktuelle Zahlungsweise
  7. „Prüfen der Bestell-Daten / Absenden“
    Übersicht der eingegebenen Daten,
    Erklärung des Einverständnisses zu den Allgemeinen Geschäftebedingungen und der Widerrufsbelehrung durch entsprechendes Feld.
    Absenden an aVa-Naturwerk durch Betätigung des Buttons: „Ihr Kaufangebot / Bestellung jetzt absenden“
  8. Standard – Ablauf:
    Kaufangebot /Bestellung an Produkten aus Online-Katalog ohne kundenspezifische Änderungen:
    Der Kunde erklärt hiermit seine verbindliches Kaufangebot / Bestellung zum Erwerb des/der ausgewählten Produkte(s).
  9. Option: Gleich hier individuelle Wünsche im Ablauf mit eingeben:
    Kaufangebot /Bestellung an Produkt aus Online-Katalog MIT kundenspezifischen Änderungswünschen:
    Der Kunde erklärt KEIN verbindliches Kaufangebot / Bestellung, sondern fordert eine Leistungsübersicht incl. der voraussichtlichen Kosten zu den Anpassungswünschen bei aVa-Naturwerk an.

Wir versenden nach Absenden des Kaufangebots / Bestellung, mit oder ohne individuelle Änderungswünsche, eine automatisierte Bestätigung des Eingangs mittels E-Mail an den Kunden.

(6) Ergänzend zu (2) und (3) kann der Kunde sein Angebot zum Erwerb von Produkten und Leistungen auch telefonisch, per Fax, per E-Mail sowie postalisch gegenüber aVa-Naturwerk abgeben.

(7) Treten nach kundenseitigem Absenden des Kaufinteresses aus unserer elektronischen Abwicklung bei aVa-Naturwerk Umstände ein, welche eine Auftragserfüllung mit wesentlichen Eigenschaften, sowohl nach Angaben im Online-Katalog wie auch bei Lieferfristen verhindern oder verzögern, wird der Kunde von aVa-Naturwerk über diese Umstände sowie über Lösungsvorschläge umgehend mittels E-Mail Nachricht informiert.

Mit dieser Nachricht erlischt die Verbindlichkeit des Angebotes seitens des Kunden an aVa-Naturwerk, eine Auftragsbestätigung seitens aVa-Naturwerk wird nicht erteilt. 
Stimmt der Kunde alternativen Vorschlägen zur Auftragserfüllung (wie Materialwahl, veränderter Liefer- bzw Aufstelltermin, Preisnachlass o.ö.) zu, erklärt der Kunde diese Zustimmung gemäß Regelungen im Punkt (4) gegenüber aVa-Naturwerk.

(8) Abschluss Kaufvertrag: Nach Eingang des Kaufangebotes / Bestellung seitens des Kunden (4) kann aVa-Naturwerk dieses innerhalb von 5 Arbeitstagen (ausgenommen sind Samstage, Sonntage, Feiertage) annehmen.
Die Annahme erfolgt durch die Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer Auftragsbestätigung in elektronischer Form als Fax oder E-Mail, auf Wunsch des Kunden in seiner Mitteilung kann die Übermittlung postalisch stattfinden.
Die Frist zur Annahme des Kunden – Angebots beginnt am Folgetag des Eingangs beim Verkäufer und endet mit dem Ablauf des fünften Arbeitstages auf den Folgetag, wobei für die Frist das Datum des postalischen oder elektronischen Versands durch aVa-Naturwerk maßgeblich ist.

Sollte aVA-Naturwerk das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht durch Auftragsbestätigung annehmen, gilt dies als Ablehnung des Angebots, in diesem Fall ist der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden.

(9) Im Falle des Vertragsabschlusses kommt der Vertrag mit aVa-Naturwerk Massivholzmöbel, Raitebergweg 23, 78464 Konstanz, Deutschland durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder einer Mitteilung mit gleichem Inhalt einer Bestätigung, oder fallweise bei getroffener Vereinbarung durch die Übersendung der Aufforderung zur Zahlung, mit dem Kunden zustande.

(10) Hemmung der Wirksamkeit des Kaufvertrags: 
Der Kaufvertrag ist bis zum Eingang der vereinbarten Kundenzahlung in seiner Wirksamkeit gehemmt. Die Wirksamkeit des Kaufvertrags tritt am Tag nach erfolgter Buchung der vereinbarten Zahlung / erster Teilzahlung des Kunden auf dem angegebenen Konto ein.

(11) Vor Absenden der Mitteilungen bzw. des des Kaufangebotes / Bestellung durch den Kunden können die eingegebenen Daten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch vom Kunden nach dessen Wunsch selbst gesichert werden. Die Abwicklung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, der Einverständniserklärung zu den AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Absenden durch den Kunden, zum Teil automatisiert.
Wir speichern aus Sicherheitsgründen nach Erfassung der Daten in der elektronischen Abwicklung keine weiteren Daten auf unserer Internetseite.

(12) Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z.B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass der Kunde den Vorgang der elektronischen Abwicklung vorzeitig abbricht, das Browserfenster schließt und den Vorgang wiederholt.

(13) Die Abwicklung und Übermittlung aller weiteren, zusätzlichen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der Auftragserfüllung erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zwischen aVa-Naturwerk und dem Kunden, zum Teil automatisiert. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter oder andere Schutzinstallationen wie Firewalls, Virenschutz o.ä. auf Kundenseite verhindert wird.
Dies gilt in gleicher Weise für Mitteilungen von im Zuge der Auftragsabwicklung beauftragten Dritten (z. Bsp. Lieferdienste, Montagegruppe) an den Kunden.
Verzögerungen oder andere Folgen, fallweise verbunden mit zusätzlichen Kosten, durch fehlerhafte Angaben des Kunden hinsichtlich der nachrichtlichen Erreichbarkeit allgemein sowie durch Verhinderung der Kenntnisnahme durch datentechnische Schutz – Installationen auf Kundenseite trägt der Kunde, sie gehen nicht zu Lasten von aVa-Naturwerk.

(14) Rücktritt vom Vertrag: Werden aVa-Naturwerk Umstände bekannt oder treten ein, welche einen Rücktritt begründen, ins besonders Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen bzw. der Zahlungsfähigkeit des Kunden bekannt, oder diese mitgeteilt, oder sind die Zahlungsfähigkeit des Kunden beeinträchtigende Eingriffe Dritter in das Vermögen des Kunden angekündigt oder finden statt, oder ist ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, ist aVa-Naturwerk berechtigt, Lieferungen und Leistungen auszusetzen und den Kunden eine angemessene Frist für die Beseitigung der rücktrittsbegründenden Umstände, und/oder die Leistung von Vorauszahlungen, Teilzahlungen, bzw. Bereitstellung von Sicherheiten einzuräumen. Ava-Naturwerk wird die Sicherheiten nach Eingang von Teilzahlung so weit freigeben, wie der Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung übersteigt.
Verstreicht die eingeräumte Frist zur Beseitigung der Umstände oder Zahlung bzw. Besicherung ergebnislos, ist aVa-Naturwerk zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Die durch Rücktritt fallweise entstehenden Kosten und Gebühren, sowie eine angemessene Ersatzleistung gehen zu Lasten des Kunden und werden vor Auszahlung von eventuellen Guthaben des Kunden mit diesen verrechnet.

Treten wider Erwarten während der üblichen Auftragsbearbeitung neue Umstände ein, wie Wegfall von Verfügbarkeiten, Schäden im Rohmaterial, Umweltereignisse o.ä., die eine Erfüllung nicht oder nicht mehr in angemessener Zeit erwarten lassen, wird der Kunde umgehend informiert. aVa-Naturwerk behält sich vor, die Auftragsbearbeitung zu unterbrechen, Produkte und Waren nicht zu liefern bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen und Gegenleistungen des Kunden werden erstattet.
Weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber aVa-Naturwerk und ggf. beauftragten Dritten sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Ersatzweise kann, unter der Voraussetzung der Zustimmung des Kunden, eine ersatzweise Regelung zur Erfüllung des ursprünglichen Ziels gefunden werden.

(15) Einbindung von Produkten und Waren in Leistungen des Kunden an Dritte: Ist der Kunde Unternehmer nach §1(2), befinden sich Produkte und Ware unter dem Vorbehalt der Eigentums von aVa-Naturwerk §5(6) in seinem Besitz, und integriert oder bindet er diese Produkte und Waren in seine Waren und Leistungen gegenüber seinem Kunden ein, überträgt der Kunde an aVa-Naturwerk damit Miteigentum an den neuen Waren und Leistungen. Das Miteigentum ist begrenzt auf den Rechnungswert der Produkte und Waren der unter Vorbehalt des Eigentums von aVa-Naturwerk zu liefernden bzw. gelieferten Waren.

Werden beabsichtigte Zugriffe Dritter auf diese verbundenen Produkte und Waren bekannt, oder finden diese statt, ist dies unverzüglich an aVa-Naturwerk schriftlich mitzuteilen. Die Kosten zur Abwehr solcher Zugriffe Dritter, wie auch von Rechtsmitteln, Klagen und Widerspruchsklagen sowie außergerichtliche Befriedungen trägt der Kunde.
Im Übrigen gelten zur Sicherung des Eigentums und der Ansprüche von aVa-Naturwerk die Regelungen zum Eigentumsvorbehalt nach §5(6) dieser AGB.

 

§ 3 Gegenstand des Vertrages, wesentliche und individuelle Merkmale der Produkte

(1) Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Waren und Leistungen, dargestellt mittels Abbildungsbeispielen im online-Katalog, und/oder den kundenspezifischen Anpassungswüschen an Produktmerkmale, sowie Waren und Leistungen nach Kundenanforderungen des Kunden bei Auftragsfertigungen unabhängig von Katalogprodukten. Die Leistungserbringung erfolgt durch aVa-Naturwerk, durch mit aVa-Naturwerk verbundene Unternehmen, eigene oder beauftragte Transportdienstleister, sowie durch alle weiteren beauftragten Dritte, die zur Erbringung aller vereinbarten Leistungen gegenüber dem Kunden erforderlich sind.

(2) Die wesentlichen, physischen Merkmale der Produkte finden sich in der Artikelbeschreibung, sowie in den Abbildungsbeispielen.
Wir weisen ausdrücklich auf Besonderheiten der Produkteigenschaften und Merkmalen bei Herstellung aus Materialien natürlichen Ursprungs wie Massivholz hin:

Die wesentlichen Merkmale und typbestimmenden Eigenschaften unserer Abbildungsbeispiele sind: Design, physische Größen, Ausgestaltungsart der Konstruktion, Seiten, Beine, Türen, Schubladen, grundsätzliche Kombinationsart des Brettmaterials, grundsätzliche Gestaltung von Materialelementen nach holzarttypischen Eigenschaften, sowie die Art der Oberflächenbehandlung.
Im Gegensatz zu aus Industrieplatten, aus Lamellenmaterial oder mit Beschichtungen (Furniere) gefertigten Produkten weisen unsere Produkte aus gewachsenem Massivholz immer individuelle Merkmale des Baums und seines natürlichen Wachstums auf, diese können sich naturgemäß von denen der Abbildungsbeispiele unterscheiden.

Individuelle Merkmale und deren natürliche Variationen sind u.a.: natürliche Farbvariationen des Materials, Schattierungen, Helligkeitsverläufe, optische Reflexionseffekte, Anzahl und Position von Ästen, Struktur-  und Dichteunterschiede im Wuchs, Linienbildung der Maserung, Liniengeometrie, Intensität der Maserung und ihres Verlaufs, Wuchsrisse, Unterschiede bei Anfeuerung, Aufnahmefähigkeit von Ölen in den Poren des Materials.

Abbildungsbeispiele: Unsere Abbildungsbeispiele zeigen daher die wesentlichen physischen Merkmale eines Produkttyps, die individuellen Merkmale unterliegen den beschriebenen natürlichen Variationen und sind daher nicht als 1:1 Entsprechung eines jeden Modells mit dem Charakter eines Unikats zu verstehen.

Die Leistung durch aVa-Naturwerk gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn die wesentlichen Merkmale und typbestimmenden Eigenschaften im Produkt vorhanden sind und dies mit vom Kunden in üblichem berechtigtem Umfang erwartbarer Sorgfalt hergestellt wurde.

Massivholz steht in natürlicher Wechselwirkung mit der Umgebung, was zu Volumenänderung, Passungenauigkeiten, Verwerfungen und Rissen in seinen Merkmalen führen kann. Solche Erscheinungen sind daher weder Mängel noch ungewöhnlich, sondern Eigenschaften natürlich gewachsenen Materials und begründen keine Gewährleistungsansprüche.

(3) Ergänzende Bedingungen für Warenlieferung von Produkten auf Basis unseres Online-Katalogs, sowie als davon unabhängige kundenspezifische Anfertigungen, die durch kundenspezifische Anforderungen und Vorgaben des Kunden zu bearbeiten sind:
Der Kunde bzw. sein Beauftragter, hat aVa-Naturwerk alle für die Bearbeitung und zur Realisierung der Kundenwünsche erforderlichen Informationen und Daten, wie Texte, Fotos, Skizzen, Pläne, Detailansichten, Abmessungen, Dimensionen und alle anderen für eine erfolgreiche Realisierung maßgeblichen Informationen fehlerfrei rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

aVa-Naturwerk kann dem Kunden bei Anfragen nach Auftragsarbeiten als E-Mail eine allgemeine Stichwortliste übermitteln, welche der Kunde zur Mitteilung seiner Anforderungen und Vorgaben nutzen kann, unabhängig davon kann der Kunde eigene Miteilungen senden. Die Informationen sind in zur Verarbeitung der Daten erforderlichen Formate, Dateibeschaffenheit, Dateigrößen o.ä. zu übermitteln. Gleiches gilt für ergänzende oder mehrfache Einsendungen von Daten durch den Kunden. 
Die Stichwortliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit aller übermittelten Daten und Informationen, sowie für die statischen Anforderungen wie physikalische Belastungsstabilität, zweckgemäße Eignung der Konstruktion o.ä., gesicherte Toleranz gegenüber Einwirkungen von Last-, Zug-, Verwindungs- oder Druckfaktoren und -Vektoren vor oder am Ort der geplanten Nutzung, ist allein der Kunde bzw. dessen beauftragter Dritter, Planer o.ä., verantwortlich.

Durch diese Einsendungen seiner Daten erklärt der Kunde sein Einverständnis:
-zur Nutzung der Informationen durch aVa-Naturwerk.
-dass die übergebenen Daten und Informationen frei von Rechten Dritter sind,
-seine Zusicherung, über entsprechende Rechte zur Nutzung selbst zu verfügen und dass durch die Nutzung der übergebenen Daten und Informationen keine Rechte Dritter wie Urheberrechte oder Persönlichkeitsschutzrechte o.ä. verletzt werden. 
Werden dem Kunden Ansprüche Dritter durch etwaige oder behauptete Rechtsverletzungen bekannt, hat er unverzüglich hiervon aVa-Naturwerk zu unterrichten. Der Kunde stellt aVa-Naturwerk von allen Rechtsfolgen frei und übernimmt die weiteren Rechtsfolgen, Prüfung der Ansprüche, Einsatz von Rechtsmitteln zur Verteidigung, außergerichtliche Befriedung o.ä. sowie deren Kosten.
Werden Ansprüche von Dritten erhoben, kann aVa-Naturwerk die Auftragsbearbeitung aussetzen, ggf. vom Vertrag folgenfrei zurücktreten.
Ist der Kunde frei von Rechtsverletzungen gegenüber Dritten, kann mit dem Kunden eine gemeinsame Verteidigung vereinbart werden.

(4) aVa-Naturwerk kann Aufträge ablehnen, die Auftragsbearbeitung aussetzen oder vom Vertrag folgenfrei zurücktreten, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, welche:
-
Sicherheitsaspekte der späteren Nutzung in Frage stellen, ins besonders gegen Leib und Leben, bei statischer und physikalischer Belastungsfähigkeit, Eignung zum Einbau und/oder als Bestandteil von Baukörpern, Ausbauprojekten sowie Genehmigungsfragen, Nichtentsprechung lokaler behördlicher Vorgaben, Feuerschutzverordnungen oder alle anderen Umstände, welche die persönliche und bauseitige Sicherheit beeinträchtigen können.
-gegen Gesetze oder behördliche Anordnungen verstoßen
-gegen Anstand und Sitten, Jugendschutz und Minderheitenschutz verstoßen, oder gesellschaftlich geächtete und diskriminierende Inhalte enthalten.

Treten Umstände ein, nach welchen aVa-Naturwerk die Auftragsbearbeitung aussetzt, bzw. vom Vertrag zurücktritt, §2 (14), kann durch den Verkäufer eine angemessene Aufwandsentschädigung für die bereits geleisteten Arbeiten verlangt werden.

(5) Für den Verkauf digitaler Produkte gelten die aus der Produktbeschreibung ersichtlichen oder sich sonst aus den Umständen ergebenden Beschränkungen, insbesondere zu Hard- und/oder Softwareanforderungen an die Zielumgebung. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Vertragsgegenstand nur die private und gewerbliche Nutzung der Produkte ohne das Recht zur Weiterveräußerung oder Unterlizensierung.

 

§ 4 Preise, Versandkosten und Lieferung

(1) Die im Online-Katalog und in den jeweiligen Leistungsübersichten aufgeführten Preise sind die jeweils aktuellen und gültigen Gesamtpreise je Einzelleistung und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern für inländische Lieferorte.

Für Preise von Produkten, Ausbauprojekten, welche nach Anforderungen und Vorgaben durch den Kunden hergestellt und geliefert werden, gelten ausschließlich die in den Leistungsübersichten aufgeführten Preise der aktuellen letzten übermittelten Version.

Für Lieferungen im Inland, sowie Exporte, bzw. Lieferungen mit Grenzübergang Außengrenze Deutschland gelangen die Preise und Regelungen der Versandinformationen / Lieferbedingungen zur Anwendung.

Eventuell durch Browser zwischengespeicherte oder durch den Kunden zu einem früheren Zeitpunkt durch Browserfunktionen o.ä. gespeicherte Daten unseres Online-Katalogs haben keine Gültigkeit. Ava-Naturwerk behält sich Richtigstellungen von Preisen bei Fehlern in den Leistungsübersichten und im Online-Katalog vor.

Bei größerem Umfang wie Projekt-Vorbereitungsarbeiten, Planungen für kundenspezifische Anfertigung, Ausbauprojekte, Baukörper o.ä. durch aVa-Naturwerk wie Zeichnungen, Planungen, ggf. Arbeitsplanungen, Koordination, welche fallweise durch Subunternehmen zu erbringen sind, oder andere aufwändige Vor-Leistungen, kann aVa-Naturwerk einen entsprechenden Kostenersatz verlangen. Dieser kann, je nach Vertragsinhalten, nach Beauftragung dem Kunden gutgeschrieben und in der Abrechnung / Projektabrechnung verrechnet werden.

(2) Unsere Preisangaben verstehen sich ab Auslieferungslager, eventuell zzgl, besonderer  Speditionsverpackungen, Transportkosten (sofern die Produkte in Online-Katalog nicht ausdrücklich generell oder ab Erreichen eines bestimmten Rechnungsbetrages von den Versandkosten befreit sind), sowie zuzüglich eventuell vom Kunden gebuchte kostenpflichtige Leistungen wie Aufstellservice. Die jeweiligen Positionen werden auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen.

Die Versandkosten werden Ihnen auf den Informationsseiten, nach korrekter Eingabe des Lieferortes im Warenkorb- / elektronischen Abwicklungssystem, auf der Eingabeübersicht und in den Leistungsübersichten angezeigt, bzw. mitgeteilt. Die Versandkosten für Anlieferungsorte im In- und Ausland können jederzeit unter „Versandbedingungen“ eingesehen werden.

(3)Lieferzeiten: Alle im Online-Katalog dargestellten Produkte und Leistungen sind überwiegend mit einer zu erwartenden Lieferzeit als Orientierung versehen. Diese stellen keine fixen Lieferfristen dar, sondern sind als Orientierung zu verstehen. Da wir auftragsbezogen herstellen und keine Lagerware produzieren, sind die Herstell- und Lieferzeiten auftragsabhängig und werden Ihnen in der Auftragsbestätigung dann direkt bestätigt, wenn sie sich innerhalb der angegebenen Lieferzeiten des Online-Katalogs bewegen.

Übersicht der Lieferzeiten:

  • Bei Katalog – Modellen ist die zu erwartende Lieferzeit incl. Herstellungszeit auf der jeweiligen Artikelseite angegeben, abhängig von Größen und Komplexität, üblicherweise ca. 6 bis 10 Wochen. 
-Bei zusätzlichen gebuchten und beauftragten Leistungen:
Änderungen, Anpassungen von Produkten nach Vorgaben des Kunden: zzgl. ca. 4 bis 8 Arbeitstage
  • Bei optional gebuchtem Aufstellservice (wegen Absprachen, Planungen) zzgl. ca. 3 bis 6 Arbeitstage
  • Bei Auftragsanfertigungen: Die zu erwartende Lieferzeiten teilen wir Ihnen gerne bereits nach Ihrer Anfrage in unseren Mitteilungen und Leistungsübersichten, natürlich vor Vertragsabschluss, detailliert mit.
  • Saisonale Schwankungen: Die Lieferzeiten können sich bei längeren Feiertagsperioden wie Weihnachtstage, Ostertage und in den Hauptferienzeiten um einige Tage verändern. Fällt eine geplante Lieferung oder Leistung in diese Zeitbereiche werden Sie über mögliche Veränderungen rechtzeitig informiert.

Bei sich verändernden oder absehbar veränderten Fristen werden sie über diese und unsere alternativen Vorschläge zur Lösung durch E-Mail nach §2 (7) dieser AGB umgehend informiert, bevor eine Bestätigung des Auftrags erfolgen kann. Finden unsere Lösungsvorschlage Ihre Zustimmung, wird dies entsprechend den Regelungen dieser AGB nach §2 (4) vom Kunden an aVa-Naturwerk mitgeteilt. Findet die vorgeschlagene Lösung keine Zustimmung durch Erklärung nach §2 (4) erlischt die Bindung des Kunden an sein Angebot zum Erwerb der Produkte ohne weitere Folgen.

(4) Stellt sich die Erfüllung der Lieferung als nicht möglich heraus, und hat aVa-Naturwerk dies z. Bsp. durch externe Einflüsse nicht zu vertreten, kann aVa-Naturwerk die Bearbeitung aussetzen und ggf. vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Rechnungsbeträge werden bei Vertragsrücktritt durch aVa-Naturwerk nach Abzug der entstanden Kosten erstattet, zu weitergehenden Ansprüchen sowie jedwedem Schadenersatz ist der Kunde nicht berechtigt.

(5) Bestehende Liefergebietsbeschränkungen: Die Lieferung erfolgt in folgende Länder: Deutschland, Schweiz, Österreich, in den Ländern jeweils in angegebenen Regionalen Bereichen, nach unseren Versandbedingungen und -konditionen. Lieferungen in andere Länder sind möglich und erfordern eine vorherige fallbezogene Vereinbarung.

(6) Lieferbedingungen, Voraussetzungen
Paketversand: Wir setzen voraus, dass die Zustell- und Lieferadresse in üblicher Weise direkt auf befestigter Straße erreichbar und für Transportfahrzeuge bis zur der Zieladresse nächstgelegenen Bordsteinkante (ggf. erreichbare Haustüre) als Entladestelle befahrbar ist.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, spätestens unmittelbar nach unserer Mitteilung über Versandbereitschaft zum Tag der Lieferung, über Baumaßnahmen, Sperrungen oder andere Ereignisse, welche die Zufahrt und Erreichbarkeit verhindern könnten.

Versand Sperrgut / Sperrgut XXL: Voraussetzungen der Erreichbarkeit gleich wie bei Paketversand.
Entgegennahme, Übergabe an Lieferadresse: Unsere zeit- und umweltschonende direkte Belieferung kann nur dann reibungslos durchgeführt werden, wenn am besprochenen und vereinbarten Tag der Anlieferung am Zielort die Übergabe auch stattfinden kann.
Wir weisen darauf hin, dass bei Ereignissen, welche eine Übergabe an der Lieferadresse verhindern, oder verhindern werden, oder diese mehr als 4 Stunden zeitlich verschieben, bei Abwesenheiten des Empfängers oder seines Vertreters, wir spätestens einen Tag vor der geplanten Auslieferung innerhalb unserer Geschäftszeiten über solche Umstände zu informieren sind.

Die Anlieferung mit Sperrgütern kann je nach Abmessungen auf Paletten bzw. Doppelpaletten oder anderen Lastträgern erfolgen.
Zusatzleistung Aufstellservice: Voraussetzungen der Erreichbarkeit gleich wie bei Paketversand / Sperrgüter.

Für eine reibungslose Aufstellung des Möbelstücks setzen wir die Eignung der Zugänge voraus und bitten daher zu überprüfen, ob die bauliche Situation der Zugänge das ungehinderte Verbringen der Produkte über die Zugangsstrecken bis an die Verwendungsstelle erlauben:

  • Ausreichende Dimensionierung der Türen, Treppenhäuser, Aufzugsinnenmaße, ungehinderter Zugang zum Aufstellungsort, Durchgangshöhen, Radien und Wandabstände an Ecken u.ä.m.
  • Ab dem 4. Stockwerk muss ein für die Abmessungen geeigneter Aufzug benutzbar sein.
  • Tragestrecke sollte nicht länger als 100 Meter betragen.

Kann eine Übergabe bzw. die Leistungserbringung nicht wie vereinbart am Entladeort durchgeführt werden, bzw. veranlasst der Transportdienstleister eine Warenrücksendung nach erfolgloser Wartezeit mit zumutbarer Dauer, können je nach Situation wiederholte Fahrten, Einlagerungen oder andere zusätzliche Leistungen erforderlich werden. Die ggf. anfallenden Zusatzkosten trägt der Kunde.

Selbstabholung ist nur nach vorheriger Absprache und Vereinbarung möglich.

 

§ 5 Zahlung, Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes nach Übersendung der Rechnung zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir vereinbaren ausdrücklich den Kauf auf Rechnung mit Zahlungsziel oder andere Zahlungsformen bzw. Ratenzahlungen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort nach Übersendung der Rechnung oder Teilrechnung zur Zahlung fällig.

Die Zahlung des Rechnungsbetrags erfolgt nach vertraglichen Festlegungen, diese können Bestimmungen per Vorkasse / Anzahlung, Nachnahme, Kreditkarte oder bar bei Lieferung / Aufstellservice enthalten. Geleistete Zahlungen gelten am Tag der Kontogutschrift als erbracht.

(2) Anfallende Kosten durch Rückbuchungen von Transaktion seitens ausführender Institute mangels Deckung oder nach falsch übermittelten Daten, gehen zu Lasten des Kunden.
Schecks oder Wechsel werden nur zur vorläufigen Erfüllung, vorbehaltlich ihrer Einlösung, angenommen und können zurückgegeben werden. Die Zahlung nach Einlösung gilt mit dem Tag der Gutschrift des bearbeitenden Instituts auf unserem Konto als erbracht. Diskont- und Einziehungsspesen der Institute gehen zu Lasten des Kunden.

(3) Zahlungsverzug: aVa-Naturwerk ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontüberleitungsgesetz zu berechnen.

Tritt der Zahlungsverzug bei Forderungen gegenüber Kunden als Unternehmer ein, bei welchen die Produkte und Waren unter dem Vorbehalt des Eigentum geliefert wurden, und die Forderungen des Kunden an seine Kunden bereits an aVa-Naturwerk abgetreten wurden, kann aVa-Naturwerk vom Kunden die Herausgabe der Rechnungsdaten verlangen und die Betreibung der Kundenforderung selbst durchführen. 

(4)Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn es um von aVa-Naturwerk anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt, sowie wenn es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Eine Gegenrechnung oder Aufrechnung aus anderen Gründen ist ausgeschlossen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, jedwede Ansprüche aus Vertragsverhältnissen mit aVa-Naturwerk ohne schriftliche Zustimmung abzutreten.

(5) Bonitätsprüfung: Tritt aVa-Naturwerk bei Projektarbeiten, Anfertigungen nach kundenspezifischen Anforderungen und Vorgaben, Ausbauprojekten o.ä. in Vorleistung, ist aVa-Naturwerk berechtigt, zur Wahrung der berechtigten Interessen und zum Zweck der Feststellung bonitätsrelevanter Sachlage die für die Prüfung erforderlichen Kundendaten an ein zugelassenes Institut, resp. Hausbank, zu übergeben. Führt die Überprüfung zu negativem Ergebnis, wird dies dem Kunden mitgeteilt, weiter kann aVa-Naturwerk die Bearbeitung aussetzen bzw. vom Vertrag zurücktreten, analog den Regelungen unter §2 (14).

(6) Eigentumsvorbehalt: Sämtliche von aVa-Naturwerk gelieferten Produkte und Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher, auch bedingter, Forderungen von aVa-Naturwerk gegenüber dem Kunden unter dem Vorbehalt des Eigentums von aVa-Naturwerk.

Ist der Kunde Unternehmer nach §1(2) dieser AGB gelten folgende zusätzliche Regelungen:
aVa-Naturwerk behält sich das Eigentum an den Produkten und Waren bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Produkte und Waren vor vollzogenem Übergang des Eigentums auf den Kunden sind nicht zulässig.

Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt befindlichen Produkte und Waren im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsablaufs an seine Kunden weiter zu verkaufen.

Die entstehenden Forderungen des Kunden bei Überlassung und bei Verkauf unserer unter Eigentumsvorbehalt befindlichen Produkte und Waren gegenüber seinen Kunden tritt der Kunde mit deren Entstehung bereits im Voraus einschließlich Umsatzsteuer an aVa-Naturwerk ab, die Annahme der Abtretung durch aVa-Naturwerk erfolgt ohne weitere Erklärung.

Der Kunde ist auch nach Abtretung seiner Forderungen zu deren Einziehung berechtigt, nach vollständigem Ausgleich der Forderungen von aVa-Naturwerk durch den Kunden erlischt die Abtretung.

 

§ 6 Widerrufsrecht

Kunden als ls Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.

Für Kunden, die nach §1(2) als Unternehmer, Kaufleute, Firmen und öffentliche Einrichtungen agieren gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), sowie nachstehende Ergänzungen.

(2) Das Widerrufsrecht für Kunden als Verbraucher oder Unternehmer besteht nicht bei:

  • Verträgen zur Herstellung und Lieferung von Produkten und Waren, die nicht den Produkten unseres Online-Katalogs in den wesentlichen Merkmalen, Dimensionen o.ä., entsprechen, nicht vorproduziert sind und/oder die maßgeblich nach kundenspezifischen Anforderungen und Vorgaben des Kunden für diesen hergestellt werden, sowie individuelle Merkmale des persönlichen Zuschnitts des Kunden enthalten.
  • bei physikalischen, mechanischen Veränderungen, Bearbeitungen, Einbauten, Eingriffen o.ä. durch den Kunden oder seiner beauftragten Dritten während der Widerspruchsfrist an den gelieferten Produkten und Waren.
  • Verträgen zur Herstellung und Lieferung mit Lieferort und/oder Wohnort des Kunden außerhalb der Europäischen Union, bzw. in der Schweiz.

(3) Schäden, Wertverluste durch Rücktransport oder Nutzungsfolgen: Weisen die Produkte und Waren nach Rücksendung Beschädigungen, nach §9(6) unserer AGB, oder Spuren des Gebrauchs in mehr als zu erwartenden Umfang einer üblichen Handhabung auf, ins besonders bei ungeeigneter Prüfung der Produktbeschaffenheit, Funktionsweise, oder mangelnder zumutbarer üblicher Sorgfalt, oder Schäden als Folgen von Einwirkungen der kundenseitigen Umgebungsbedingungen, oder ungenügender Schutzverpackung auf, trägt der Kunde die Kosten der Schadensbehebung. aVa-Naturwerk ist berechtigt, die Behebung derartiger Schäden in angemessenem Umfang mit der Rückzahlungssumme des Widerrufs zu verrechnen.

Rücktransport und Kosten:
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendungen von Paketen mittels Paketdiensten bis zu deren angegebenen Gewichtsgrenzen trägt der aVa-Naturwerk. 
Die unmittelbaren Kosten für Produkte und Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit nicht von Paketdiensten angenommen werden und Rücktransporte mit Speditions- Frachtdienstleistern erforderlich machen trägt der Kunde. 
Aufgrund der produktspezifischen sehr unterschiedlichen Gewichte und Abmessungen sowie eingeschränkt gegebener Planbarkeit (Routen) und unterschiedlicher Konditionen von Speditionsdienstleistern sind diese Kosten vorab nur annähernd abschätzbar.

  • Sperrgut: BRD (Nahbereich nach unseren Versandinformationen), Österreich (Nahbereich nach unseren Versandinformationen) bis ca. 90 €
  • Sperrgut: BRD, restliche Bundeländer bis ca. 180 €
  • Sperrgut XXL: BRD (Nahbereich nach unseren Versandinformationen), Österreich (Nahbereich nach unseren Versandinformationen) bis ca. 150 €
  • Sperrgut XXL; BRD, restliche Bundeländer bis ca. 250 €
  • Rücksendungen aus der Schweiz: Es besteht kein Widerrufsrecht, dennoch bemühen wir uns, individuelle Lösungen auf Anfrage anzubieten.

 

§ 7 Haftung, Haftungsbeschränkungen, Gefahrenübergang

(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist die Haftung von aVa-Naturwerk und deren beauftragte Dritte oder Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) aVa-Naturwerk haftet bei grober Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit nach den gültigen gesetzlichen Regelungen der BRD.

Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 3 beschrieben wird.

Weitergehend haftet aVa-Naturwerk nur auf Basis von Garantiezusagen, soweit diese nicht anders vereinbart sind und nach gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen.

aVa-Naturwerk haftet nicht für Schäden oder Beeinträchtigungen an oder durch Produkte und Waren, die als Nutzungsfolgen, siehe §9 (6) dieser AGB, entstanden sind.  Im Übrigen ist jede weiterreichende Haftung ausgeschlossen.

Werden bei Lieferungen private Wege und Zufahrten beim Befahren durch Eigenschaften der Transportfahrzeuge beeinträchtigt oder beschädigt, und wurde aVa-Naturwerk nicht zuvor über die Unbenutzbarkeit derartiger Wege durch den Kunden schriftlich informiert, übernimmt aVa-Naturwerk sowie der Transportdienstleister keinerlei Haftung für derartige Schäden.

(3) Verbindet oder integriert der Kunde die von uns gelieferten Produkte und Waren mit seinen eigenen Waren zu einer neuen Sache, ist die Haftung von aVa-Naturwerk auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden (§7(2)), ausschließlich bezogen auf die von uns gelieferten Bestandteile als Produkte oder Waren, begrenzt. Jede weitergehende Haftung an oder durch die neue Sache des Kunden sowie deren Folgen für den Kunden oder Dritte ist ausgeschlossen.

Bearbeitet, verarbeitet oder verändert der Kunde die von uns gelieferten Produkte oder Waren, mit und ohne Verbindung oder Integration in seine eigenen Waren, ist jede Haftung durch aVa-Naturwerk ausgeschlossen.

(4) Gefahrenübergang: Soweit der Kunde als Verbraucher handelt, ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Produkte und Waren während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder seinen empfangsberechtigten Vertreter übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt.

Dies gilt nicht, wenn der Kunde eigenständig ein nicht vom Verkäufer, aVa-Naturwerk, benannten Transportdienstleister oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Firma oder Person beauftragt hat, in diesem Fall tritt der Gefahrenübergang gleich wie in §7(5) ein.

(5) Soweit der Kunde als Unternehmer (§1(2)) handelt, tritt der Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Produkte und Waren bereits ein, wenn der Verkäufer, aVa-Naturwerk, die Produkte und Waren dem Transportdienstleister, Spediteur oder einer anderen Firma oder Person welche den Versand durchführt, übergibt. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Übergabe ist die Dokumentation dessen auf Warenbegleitpapieren von aVa-Naturwerk.

 

§ 8 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

 

§ 9 Gewährleistung/Kundendienst

(1) Die Gewährleistung richtet sich für Kunden als Verbraucher nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Produkte und Waren oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen.

(2) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag des Gefahrenübergangs. Bei allen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden und berechtigten Beanstandungen, außer bei Ausschlüssen nach §9(6), haben Kunden als Verbraucher das Recht auf Nachbesserung, wahlweise durch Mängelbeseitigung oder neue Lieferung, in diesem Fall stimmt der Kunde einer für eine ggf. neue Herstellung und Lieferung erforderliche neue Lieferfrist bereits zu. aVa-Naturwerk kann eine Art der Nachbesserung ablehnen, wenn damit unverhältnismäßig hohe Kosten verbunden sind und eine andere Art der Nachbesserung durchführen. aVa-Naturwerk hat das Recht, 2 Nachbesserungen durchführen. Etwaige Fristen zur Nachbesserung beginnen mit dem Tag der schriftlichen Mitteilung an aVa-Naturwerk. Kundenrechte nach Minderung oder Rücktritt werden nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen hierzu wirksam.

(3) Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen Mo. – Fr. 9-17 Uhr per Telefon: +49 7531 3614870 oder Mail: email hidden; JavaScript is required zur Verfügung.

(4) Beanstandungen an individuellen Merkmalen (nach §3(2)) von Produkten oder Waren und den im entsprechenden Absatz beschriebenen vorkommenden natürlichen Variationen sind keine Mängel und begründen keine Gewährleistung und keinen Anspruch auf Nachbesserung.

(5) Von aVa-Naturwerk als  „gebraucht“, „second-hand“ bezeichnete und so vom Kunden erworbene Produkte und Sachen, welche zuvor bereits im Gebrauch waren:
Gebraucht erworbene Waren und Sachen unterliegen keiner Gewährleistung. Dies gilt nicht für Transportschäden wenn der Transport durch aVa-Naturwerk beauftragt wurde.

(6) Schäden durch Nutzungsfolgen: Beanstandungen von Kunden als Verbraucher oder Kunden als Unternehmer (§1(2)), sind generell von jeder Gewährleitung ausgeschlossen und allein durch den Kunden zu vertreten wenn diese auf nicht sinn- oder bestimmungsgemäßen Gebrauch und Nicht- Einhaltung von zumutbaren Sorgfaltspflichten gegenüber den Produkten und Waren zurückzuführen sind bzw. mit hinreichender Sicherheit durch öffentlich zugängliche Fachliteratur dies nahelegen, sowie auf Ursachen bzw. Folgen zurückzuführen sind wie:

  • Spuren von unsachgemäßem Gebrauch, Nutzung oder übermäßigem Verschleiß,
  • direkte und indirekte Einwirkung von Feuchte, stehende Feuchte und Kondensat, Quellstellen, Wärme, Licht und andere die Sachen beeinträchtigende Umgebungs-, Witterungs- und Umwelteinflüssen,
  • Überlastung und Stoßschäden, scharfkantige Gegenstände, Verschmutzung durch Haustiere, Pflegemittel, chemische Flüssigkeiten mit beschädigenden oder verfärbenden, lösungsmittel- und alkoholhaltigen Inhaltsstoffen, ungeeignete Reinigung,
  • sowie in allen Fällen von Zweckentfremdung, mutwilliger Zerstörung.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn gelieferte Produkte und Waren durch den Kunden bearbeitet oder in Waren des Kunden integriert werden, oder als Teil eines Kundenprojekts Verwendung finden, die Beanstandungen mit Einwirkungen in Zusammenhang mit der neuen Sache stehen und auf Folgen von schädlichen Umgebungsbedingungen mit hinreichender Annahme zurückzuführen sind.

Es gilt als vereinbart, dass aVa-Naturwerk keine Beanstandungen durch derartige Nutzungsfolgen und Beeinträchtigungen durch Umgebungsbedingungen als Gewährleistungsansprüche anerkennt.

(7) Zusätzliche bzw. abweichende Regelungen bei Kunden, die als Unternehmer handeln: 
Als zugesicherte wesentliche Merkmale und Beschaffenheit der Produkte und Waren sind allein unsere Angaben maßgebend, die in Leistungsübersichten, ergänzenden Angeboten und Auftragsbestätigungen aufgeführt sind. Für Produkte und Waren, die als „gebraucht“, „second-hand“ erworben wurden, wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

Für Kunden als Unternehmer, Kaufleute (HGB) kommt die im HGB aufgeführte Pflicht zur Untersuchung der Waren und die Mitteilung (Rüge), fristgemäß an den Verkäufer, zur Anwendung. Wird dies vom Unternehmer unterlassen oder nach Ablauf der Fristen gemeldet, gilt die Ware als genehmigt abgenommen.
Die Frist zur Verjährung für Beanstandungen und Anzeigen von Mängeln beträgt 12 Monate ab Übergang der Gefahr (§7(4)). Die gesetzlichen Fristen für Rückgriffsansprüche bleiben unberührt.
Bei berechtigten Beanstandungen, außer bei Ausschlüssen nach §9(6), haben Kunden als Unternehmer das Recht auf Nachbesserung, die Art Mängelbeseitigung oder neue Lieferung erfolgt nach Wahl aVa-Naturwerk. aVa-Naturwerk hat das Recht, 2 Nachbesserungen durchführen. Entstehen durch Nachbesserungen Transportkosten, weil die Nachbesserung nicht am Ort der Lieferung durchgeführt werden kann, trägt der Kunde diese Kosten. 
Etwaige Fristen zur Nachbesserung beginnen mit dem Tag der schriftlichen Mitteilung an aVa-Naturwerk, die Frist zur Verjährung bleibt erhalten und beginnt nicht neu.
Kundenrechte nach Minderung oder Rücktritt werden nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wirksam.
Die verminderte Frist zur Gewährleistung kommt nicht zur Anwendung, wenn der Verkäufer zurechenbare Schäden an Gesundheit, Leib und Leben zu verantworten hat, oder grob fahrlässig, arglistig verschweigend oder vorsätzlich handelnd zurechenbare Schäden verursacht hat.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, oder der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist bei Wohn- und/oder Geschäftssitz des Kunden im Ausland berechtigt, ein Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

(4) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen gesetzlich zulässigen Regelungen ersetzt, die den gleichen angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend erreichen. Gleich wird verfahren, wenn Regelungslücken vorliegen und zu beseitigen sind.

 

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